«Wir wollen unsere Liegenschaft verkaufen und erwägen, einen Makler zu beauftragen. Wer aber bezahlt beim Liegenschaftsverkauf den Makler?»
Der Verkauf einer Liegenschaft ist für viele Marktteilnehmer ein lukratives Geschäft. Mit dem Immobilienverkauf werden für Verkäufer, Banken und Makler gute Margen erzielt. Entsprechend ist dieses Geschäftsfeld ein «Haifischbecken». Die Käufer wie die Verkäufer müssen während des gesamten Verkaufsprozesses umsichtig handeln.
Zunehmende Verbreitung findet das Modell der Kostenüberwälzung des Maklerhonorars auf die Käuferschaft. Ich erachte es als wichtig, dass der Auftraggeber die Maklerkosten selbst trägt. Aus folgenden Gründen: Sie als Verkäufer vergeben den Verkaufsauftrag und handeln mit dem Makler im Maklervertrag einen Honoraransatz aus. Die Begleichung des Honorars dann dem Käufer zu überlassen, erachte ich als unfaires Vorgehen im Verkaufsprozess.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass wenn der Käufer zum Schluss den Makler bezahlen muss, der Kaufinteressent in einem gewissen Sinne ebenfalls Auftraggeber des Maklers wird. Gerade im wichtigen Prozess der Schlussverhandlungen kann dies zu Interessenkonflikten führen. Und nicht zuletzt sind Maklerhonorare Kosten, welche zur Berechnung der Grundstückgewinnsteuer in Abzug gebracht werden können.
Zudem werden die Gebote der Interessenten um diese Kosten tiefer ausfallen. Die Überwälzung des Maklerhonorars auf den Käufer hat für Sie als Verkäufer keinen Vorteil.
Wyss Liegenschaften GmbH
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